Ab Montag, 16.08.2021, tritt in Baden-Württemberg wieder eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Laut dieser Verordnung gilt in Tanzschulen unabhängig von der aktuellen Inzidenz die 3G-Pflicht, d.h. wenn Ihr am Tanzunterricht teilnehmen möchtet, müsst Ihr geimpft, genesen oder getestet sein. Bringt daher unbedingt Eure Nachweise mit, denn wir sind verpflichtet, diese zu kontrollieren.
Bei den Tests reichen einfache Antigen-Schnelltests aus, die max. 24h alt sein dürfen. Auch die Testnachweise, die vom Arbeitgeber ausgestellt werden, sind gültig.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- Kinder im Alter von 6 und 7 Jahren, die noch nicht eingeschult wurden
- Alle SchülerInnen können (Grundschulen, weiterführende Schulen sowie Berufsschulen). Als Nachweise sind Kinderausweise, Schülerausweise, Schülerbescheinigungen oder auch eine Kopie des letzten Zeugnisses möglich.
Bei Fragen meldet Euch gerne bei uns!