Seit Mittwoch, 17. November, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Für uns bedeutet das, dass nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) am Tanzunterricht teilnehmen dürfen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie alle SchülerInnen, die einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schülerausweis, Schulbescheinigung, Kopie des Zeugnisses) vorlegen können. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende sind mit einem entsprechenden Nachweis von der Regelung ebenfalls ausgenommen und müssen lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Ein kurzfristiger Aufenthalt, z.B. um die Kinder zum Unterricht zu bringen oder wieder abzuholen, ist ohne Nachweis möglich. Wenn Sie jedoch bei den Schnupperstunden gerne zum Zuschauen da bleiben möchten, benötigen Sie ebenfalls einen 2G-Nachweis.