Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Die einzige Änderung ist, dass ab jetzt alle Personen, die 18 oder älter sind, unabhängig von ihrem Schülerstatus, einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis vorlegen müssen. Ein Schülerausweis reicht also nicht mehr aus. Ansonsten gilt bei uns nach wie vor 2G (geimpft oder genesen), ein zusätzlicher negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Wir bitten alle, verstärkt darauf zu achten, dass in unserem Tanzstudio Maskenpflicht besteht. Nur beim Tanzunterricht und beim Trinken am Platz darf die Maske abgenommen werden.