2G-Plus-Regelung ab 04.12.2021
Dezember 4, 2021
Weihnachtsferien
Dezember 24, 2021

Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung

Nur einen Tag, nachdem die neue Verordnung in Kraft getreten ist, wurden weitere Ausnahmen von der 2G-Plus Regelung festgelegt. Ab jetzt müssen folgende Personen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen, wenn sie zum Tanzunterricht kommen:

- Personen, die die Boosterimpfung erhalten haben (sie gilt ab sofort und nicht erst nach 14 Tagen).
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Wir freuen uns, dass es jetzt zumindest ein bisschen einfacher geworden ist, am Tanzunterricht teilzunehmen.

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